Konjunkturpakete:

 

Wie kann der Mittelstand profitieren?

Als Antwort auf die Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Bundesregierung die Konjunkturpakete I und II mit einem Gesamtvolumen von rund 80 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Der Mix an Maßnahmen soll vor allem der mittelständischen Wirtschaft entscheidende Impulse geben. Noch bleiben viele Chancen ungenutzt.
Wer kommt für Förderungen und Steuervergünstigungen in Betracht? Welche Hilfen sind für das eigene Unternehmen sinnvoll? Wie sind die Maßnahmen zu beantragen? Die Konjunkturpakete werfen im Mittelstand noch viele Fragen auf. Vielfältige und zum Teil komplexe Regelungen erschweren eine Orientierung. Doch bieten sich gerade mittelständischen Unternehmen interessante Potenziale. Es lohnt sich, neben den weitreichenden Finanzierungs- und Investitionshilfen auch die neuen steuerlichen Gestaltungsoptionen zu prüfen.


Die Konjunkturpakete I und II stellen ganz unterschiedliche Maßnahmen für den Mittelstand zur Verfügung. Die vom Staat bereitgestellten Gelder können gleichermaßen für die Stärkung der Wettbewerbssituation, die Sicherung der Beschäftigungslage und die Weiterbildung der Belegschaft eingesetzt werden. Zudem eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten, die eigene Steuerbelastung deutlich zu senken.
Der Maßnahmenmix mit einem Gesamtvolumen von rund 80 Milliarden Euro zielt vor allem auf kurz- und mittelfristige Effekte.
Mittelständische Unternehmen sollten deshalb jetzt klären, welche Maßnahmen ökonomisch sinnvoll sind. Wer staatliche Unterstützungen gezielt in Anspruch nimmt, kann Krisenfolgen deutlich abfedern oder sogar vermeiden.


Investitionsprogramm

Der Staat selbst zeigt sich investitionsfreudig und plant Zusatzausgaben von bis zu 18 Milliarden Euro bis Ende 2010. Das Investitionsprogramm konzentriert sich auf die Bereiche Bildung und Infrastruktur. Die Maßnahmen haben die bauliche Sanierung von
Einrichtungen und Verkehrswegen sowie die Modernisierung der Informationstechnologie zum Ziel. Im Zuge der Investitionen sollen zugleich die CO2-Emissionen verringert und die Energieeffizienz gesteigert werden. Vor allem die Bau- und IT-Branche können auf attraktive Zusatzaufträge hoffen. Die Investitionsentscheidungen werden weitgehend vor Ort von den Kommunen selbst getroffen.

Einen Überblick über aktuelle Ausschreibungen und Bieterverfahren verschaffen Online-Verzeichnisse. Neben der Internetpräsenz des Bundes (www.bund.de) führen Informationsanbieter wie das Deutsche Ausschreibungsblatt (www.deutsches-ausschreibungsblatt.de) oder der Vergabereport (www.vergabereport.de) schnell zum passenden Verfahren. Doch aufgepasst: Die öffentlichen Auftraggeber sind
verpflichtet, die formelle Eignung der Bieter vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe festzustellen. Für Unternehmen, die sich für öffentliche Aufträge interessieren, bietet sich daher ein Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (www.pq-verein.de) an. Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste ist, dass die Unternehmen auftragsunabhängige Eignungsnachweise über ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erbringen. Diese Dokumente sind dann für den öffentlichen Auftraggeber im
Internet einsehbar.

Neben dem Investitionsprogramm in Bildung und Infrastruktur soll ein ganzes Maßnahmenbündel die Wirtschaftskraft branchenübergreifend stärken. Die einzelnen Programme dienen vor allem dazu, die Finanzierung und Liquidität von Unternehmen zu sichern und gleichzeitig Anreize für Investitionen zu setzen. Während Maßnahmen wie das Kredit- und Bürgschaftsprogramm, die Exportfinanzierung oder die Innovationsförderung engen Voraussetzungen unterliegen, stehen das Programm zur Beschäftigungssicherung oder die neuen Abschreibungsmöglichkeiten der breiten Wirtschaft offen.


Kredit- und Bürgschaftsprogramm

Die Kreditklemme ist allgegenwärtig. Selbst wirtschaftlich starke Unternehmen haben mitunter große Schwierigkeiten einen Kredit zu erhalten. Hier setzt das Kredit- und Bürgschaftsprogramm der Bundesregierung an. Gesunde Unternehmen können staatliche Bürgschaften und Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen.
Die Programme sollen Engpässe überbrücken, die durch die Wirtschaftskrise ausgelöst worden sind. Firmen, die ohnehin in Schwierigkeiten stecken oder als Sanierungsfälle gelten, bekommen keine Förderung. Ausschlaggebend ist die Situation der Unternehmen zum Stichtag 1. Juli 2008. Die entsprechenen KfW-Kreditanträge, Formulare und Merkblätter können unter www.kfw-mittelstandsbank.de abgerufen werden.


Exportfinanzierung

Die Konjunkturpakete berücksichtigen auch Deutschlands Rolle als führende Exportnation. Die Regierung unterstützt Unternehmen, die im Exportgeschäft tätig sind, mit garantierten Krediten. Durch diese „Hermesdeckungen“ können sich Exporteure auch bei der Ausfuhr deutscher Waren in Schwellen- und Entwicklungsländer gegen Risiken absichern und im internationalen Wettbewerb bestehen. Hermesdeckungen werden allerdings nur für förderungswürdige Exporte mit vertretbarem Risiko übernommen.
Förderungswürdigkeit kann in der Sicherung von Arbeitsplätzen, in strukturpolitischen Erwägungen oder in außenpolitischen Zielen bestehen. Ökologische, soziale und entwicklungspolitische Gesichtspunkte können zusätzlich die Entscheidungen beeinflussen. Unter vertretbarem Risiko ist eine vernünftige Aussicht auf einen schadenfreien Verlauf des zur Deckung beantragten Exportgeschäfts zu verstehen. Antragsberechtigt sind deutsche Exporteure Kreditinstitute, die den deutschen Export finanzieren.

Zu beachten ist: Es muss sich um Exporte in Märkte mit erhöhten Risiken handeln, die oft nur mit Hilfe der staatlichen Exportkreditversicherung realisiert werden können. Ob und in welchem Umfang Deckungen übernommen werden, richtet sich nach der kon-kreten Beschlusslage für das jeweilige Besteller-Land. Die Abwicklung der Anträge auf staatliche Exportkreditgarantien unterliegt der Federführung der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG. Weitere Informationen, Bedingungen und Antragsformulare sind online über die Informationsseite AGA Report (www.agaportal.de) abrufbar.


Innovationsförderung

In der Krise fehlen vielen Unternehmen die Mittel für Forschung und Entwicklung. Um die Innovationsfähigkeit deutscher Unternehmen zu erhalten, stellt die Regierung in 2009 und 2010 jeweils 450 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Damit wird der Etat für die Forschungsförderung mittelständischer Unternehmen mehr als verdoppelt. Vom Zentralen Innovationsprogramm für den Mittelstand (ZIM) können nun kleine und mittlere Unternehmen deutschlandweit profitieren. Gefördert werden Kooperations-, Netzwerk- und
Einzelprojekte. Auch größere Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten können eine Förderung beantragen. Interessierte Unternehmen finden unter www.zim-bmwi.de detaillierte Informationen zu den einzelnen Projektgruppen, zu Fördersätzen und zum Antragsverfahren.

Beschäftigungssicherung


Rückwirkend zum 1. Februar 2009 gelten neue Regelungen zu Kurzarbeit und Qualifizierung. Der Staat erstattet die Hälfte aller Sozialversicherungsbeiträge, die auf Kurzarbeit entfallen. Nehmen Mitarbeiter während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teil, werden für diesen Zeitraum die Beiträge sogar bis zu 100 Prozent übernommen.
Darüber hinaus wurde die Bedingung ausgesetzt, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein muss. Um für einen oder mehrere Beschäftigte Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht ab sofort der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10 Prozent. Der Arbeitgeber hat bei der Antragstellung ein Wahlrecht: Er kann vom Aussetzen des so genannten Drittelerfordernisses Gebrauch machen. Alternativ kann er wie bisher bei Erfüllung des Drittelerfordernisses auch an weitere Arbeitnehmer
Kurzarbeitergeld zahlen, die von Entgeltausfällen von 10 Prozent und weniger betroffen sind. Aufgrund dieser Neuerung kann nahezu jedes Unternehmen, unabhängig von der Firmengröße, Anzahl der Beschäftigten oder Branchenzugehörigkeit, von der Möglichkeit der Kurzarbeit Gebrauch machen. Weiterführende Informationen zu den Themen Kurzarbeit und Qualifizierung finden sich auf dem Portal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.einsatz-fuer-arbeit.de).

Neue Abschreibungsmöglichkeiten


Zusätzlich hat die Regierung die Abschreibungsmöglichkeiten deutlich erweitert. Dies hat zum Ziel, betriebliche Investitionen zu fördern und gleichzeitig die Liquidität und Eigenkapitalbildung von Unternehmen zu stärken. Firmen können seit dem 1. Januar 2009 für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine degressive Abschreibung (AfA) vornehmen. Dies kommt jedoch nur bei Nettopreisen über 1.000 Euro in Betracht. Bis 150 Euro sind die Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verpflichtend.
Zwischen 150,01 und 1.000 Euro greifen die Regelungen des Sammelpools. Die degressive AfA ist auf jährlich 25 Prozent der Netto-Anschaffungs- oder Netto-Herstellungskosten begrenzt und darf höchstens das Zweieinhalbfache der linearen AfA betragen. Diese Abschreibungsmöglichkeit ist auf zwei Jahre befristet. Für Mittelständler lohnen sich dadurch Investitionen besonders in den Jahren 2009 und 2010. Die Kosten können in den Anfangsjahren deutlich schneller abgeschrieben werden und senken das Betriebsergebnis. So
gewinnen Unternehmen gerade bei größeren Anschaffungen in den ersten Jahren zusätzliche Liquidität durch eine höhere Steuerentlastung.
Zudem wurden die Möglichkeiten zur 20-prozentigen Sonderabschreibung erweitert. Durch eine Erhöhung der Schwellenwerte können jetzt auch kleinere und mittlere Unternehmen die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Für bilanzierende Unternehmen wurde die Obergrenze des Betriebsvermögens auf 335.000 Euro angehoben. Für Überschussrechner wie etwa Freiberufler wurde die Gewinngrenze auf 200.000 Euro erhöht. Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft stieg der maßgebliche (Ersatz-)Wirtschaftswert auf 175.000
Euro. Infolgedessen können weit mehr Mittelständler die Sonderabschreibung zusätzlich zur degressiven oder linearen Abschreibung nutzen. Die Sonderabschreibung kann sowohl im Anschaffungs- oder Herstellungsjahr als auch über fünf Jahre verteilt geltend gemacht werden. Auch diese Regelung gilt nur für 2009 und 2010.
Der Investitionsabzugsbetrag darf 2009 ebenfalls unter Inanspruchnahme der erhöhten Schwellenwerte für geplante Anschaffungen in den Jahren 2010 bis 2012 gebildet werden.
Damit können Mittelständler künftige Investitionen mit bis zu 40 Prozent der prognostizierten Anschaffungskosten als Betriebsausgabe verbuchen. Obwohl die Anschaffung erst in Zukunft erfolgt, spart sie sofort Steuern. Diese Gestaltungsoption bietet sich für Unternehmen auch bei der geplanten Anschaffung von gebrauchten Wirtschaftsgütern an. In der Summe ist das Volumen auf maximal 200.000 Euro pro Jahr begrenzt.
Auch Handwerkerleistungen sind ab 2009 besser absetzbar. Der Steuerbonus bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wurde auf 20 Prozent von 6.000 Euro verdoppelt. Dadurch können jetzt jährlich 1.200 Euro geltend gemacht werden. Letztlich gilt noch für alle bis zum 30. Juni 2009 neu zugelassenen Pkws eine einjährige Kfz-Steuer-Befreiung. Für neue Fahrzeuge, die mindestens die Euro-5-Norm erfüllen, verlängert sich die Befreiung bis zum 31. Dezember 2010.


Konjunkturhilfen gezielt nutzen


Der Staat offeriert eine Fülle von Konjunkturhilfen. Es empfiehlt sich, frühzeitig zu klären, welche Maßnahmen firmenindividuell sinnvoll sind. Wer systematisch vorgeht, kann die Wirtschaftskraft des Unternehmens deutlich stärken.

Engpässe identifizieren: Die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise machen sich immer deutlicher bemerkbar. Eine kritische Analyse und Planung zentraler Kennzahlen trägt dazu bei, geschäftliche Engpässe vorauszusehen. Das Management kann sich darauf einstellen und gezielt gegensteuern.

Hilfsmaßnahmen prüfen: Inwieweit bestimmte Konjunkturhilfen möglich sind, hängt von der Situation des Unternehmens ab. Es ist ratsam, die Bedingungen und das Antragsverfahren genau zu prüfen. Eine Vergleichsrechnung verschafft Klarheit darüber, wie hoch der betriebswirtschaftliche Nutzen tatsächlich ist.

Gesamtkonzept entwickeln: Viele Hilfen sind in der Kombination mit eigenen Maßnahmen noch wirkungsvoller. Es ist sinnvoll, alle Handlungsoptionen in ein betriebswirtschaftliches Gesamtkonzept zu integrieren. Wer auch rechtliche und steuerliche Auswirkungen im Blick hat, kann stärker und vor allem dauerhaft profitieren.

Quelle: DHPG (www.dhpg.de)

 

Autor: Norbert Nettekoven/DHPG
Über Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Norbert Nettekoven, DHPG: Seit 1975 bei DHPG, ab 1982 Gesellschafter. Sprecher der Gesamtleitung der Gruppe. Tätigkeitsschwerpunkte: Betriebswirtschaftliche Beratung von gewerblichen Unternehmen, insbesondere Strategieplanung, Controlling, Finanzierung, Sanierung, Nachfolgeregelung.

Über DHPG:Die DHPG Dr. Harzem & Partner KG gehört zu den 15 größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Die DHPG ist mit über 350 Mitarbeitern an sechs Standorten im Rheinland vertreten (Bonn, Bergisch Gladbach, Bornheim, Euskirchen, Gummersbach, Köln). Im Rahmen des NEXIA-Verbundes unterstützt die DHPG ihre Mandanten deutschlandweit und über Ländergrenzen hinweg. NEXIA International zählt mit über 23.000 Mitarbeitern in rund 100 Ländern und 620 Büros zu den zehn größten Accounting Networks weltweit.