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Konjunkturpakete:
Wie kann der
Mittelstand profitieren?
Als Antwort auf die Finanz- und Wirtschaftskrise hat
die Bundesregierung die Konjunkturpakete I und II mit einem
Gesamtvolumen von rund 80 Milliarden Euro auf den Weg
gebracht. Der Mix an Maßnahmen soll vor allem der
mittelständischen Wirtschaft entscheidende Impulse geben.
Noch bleiben viele Chancen ungenutzt.
Wer kommt für Förderungen und Steuervergünstigungen in
Betracht? Welche Hilfen sind für das eigene Unternehmen
sinnvoll? Wie sind die Maßnahmen zu beantragen? Die
Konjunkturpakete werfen im Mittelstand noch viele Fragen
auf. Vielfältige und zum Teil komplexe Regelungen erschweren
eine Orientierung. Doch bieten sich gerade mittelständischen
Unternehmen interessante Potenziale. Es lohnt sich, neben
den weitreichenden Finanzierungs- und Investitionshilfen
auch die neuen steuerlichen Gestaltungsoptionen zu prüfen.
Die Konjunkturpakete I und II stellen ganz unterschiedliche
Maßnahmen für den Mittelstand zur Verfügung. Die vom Staat
bereitgestellten Gelder können gleichermaßen für die
Stärkung der Wettbewerbssituation, die Sicherung der
Beschäftigungslage und die Weiterbildung der Belegschaft
eingesetzt werden. Zudem eröffnen sich vielfältige
Möglichkeiten, die eigene Steuerbelastung deutlich zu
senken.
Der Maßnahmenmix mit einem Gesamtvolumen von rund 80
Milliarden Euro zielt vor allem auf kurz- und mittelfristige
Effekte.
Mittelständische Unternehmen sollten deshalb jetzt klären,
welche Maßnahmen ökonomisch sinnvoll sind. Wer staatliche
Unterstützungen gezielt in Anspruch nimmt, kann Krisenfolgen
deutlich abfedern oder sogar vermeiden.
Investitionsprogramm
Der Staat selbst zeigt sich investitionsfreudig und plant
Zusatzausgaben von bis zu 18 Milliarden Euro bis Ende 2010.
Das Investitionsprogramm konzentriert sich auf die Bereiche
Bildung und Infrastruktur. Die Maßnahmen haben die bauliche
Sanierung von
Einrichtungen und Verkehrswegen sowie die Modernisierung der
Informationstechnologie zum Ziel. Im Zuge der Investitionen
sollen zugleich die CO2-Emissionen verringert und die
Energieeffizienz gesteigert werden. Vor allem die Bau- und
IT-Branche können auf attraktive Zusatzaufträge hoffen. Die
Investitionsentscheidungen werden weitgehend vor Ort von den
Kommunen selbst getroffen.
Einen Überblick über aktuelle Ausschreibungen und
Bieterverfahren verschaffen Online-Verzeichnisse. Neben der
Internetpräsenz des Bundes (www.bund.de) führen
Informationsanbieter wie das Deutsche Ausschreibungsblatt
(www.deutsches-ausschreibungsblatt.de) oder der
Vergabereport (www.vergabereport.de) schnell zum passenden
Verfahren. Doch aufgepasst: Die öffentlichen Auftraggeber
sind
verpflichtet, die formelle Eignung der Bieter vor der
Aufforderung zur Angebotsabgabe festzustellen. Für
Unternehmen, die sich für öffentliche Aufträge
interessieren, bietet sich daher ein Eintrag in die Liste
des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (www.pq-verein.de)
an. Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste ist, dass
die Unternehmen auftragsunabhängige Eignungsnachweise über
ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
erbringen. Diese Dokumente sind dann für den öffentlichen
Auftraggeber im
Internet einsehbar.
Neben dem Investitionsprogramm in Bildung und Infrastruktur
soll ein ganzes Maßnahmenbündel die Wirtschaftskraft
branchenübergreifend stärken. Die einzelnen Programme dienen
vor allem dazu, die Finanzierung und Liquidität von
Unternehmen zu sichern und gleichzeitig Anreize für
Investitionen zu setzen. Während Maßnahmen wie das Kredit-
und Bürgschaftsprogramm, die Exportfinanzierung oder die
Innovationsförderung engen Voraussetzungen unterliegen,
stehen das Programm zur Beschäftigungssicherung oder die
neuen Abschreibungsmöglichkeiten der breiten Wirtschaft
offen.
Kredit- und Bürgschaftsprogramm
Die Kreditklemme ist allgegenwärtig. Selbst wirtschaftlich
starke Unternehmen haben mitunter große Schwierigkeiten
einen Kredit zu erhalten. Hier setzt das Kredit- und
Bürgschaftsprogramm der Bundesregierung an. Gesunde
Unternehmen können staatliche Bürgschaften und Kredite der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen.
Die Programme sollen Engpässe überbrücken, die durch die
Wirtschaftskrise ausgelöst worden sind. Firmen, die ohnehin
in Schwierigkeiten stecken oder als Sanierungsfälle gelten,
bekommen keine Förderung. Ausschlaggebend ist die Situation
der Unternehmen zum Stichtag 1. Juli 2008. Die entsprechenen
KfW-Kreditanträge, Formulare und Merkblätter können unter
www.kfw-mittelstandsbank.de abgerufen werden.
Exportfinanzierung
Die Konjunkturpakete berücksichtigen auch Deutschlands Rolle
als führende Exportnation. Die Regierung unterstützt
Unternehmen, die im Exportgeschäft tätig sind, mit
garantierten Krediten. Durch diese „Hermesdeckungen“ können
sich Exporteure auch bei der Ausfuhr deutscher Waren in
Schwellen- und Entwicklungsländer gegen Risiken absichern
und im internationalen Wettbewerb bestehen. Hermesdeckungen
werden allerdings nur für förderungswürdige Exporte mit
vertretbarem Risiko übernommen.
Förderungswürdigkeit kann in der Sicherung von
Arbeitsplätzen, in strukturpolitischen Erwägungen oder in
außenpolitischen Zielen bestehen. Ökologische, soziale und
entwicklungspolitische Gesichtspunkte können zusätzlich die
Entscheidungen beeinflussen. Unter vertretbarem Risiko ist
eine vernünftige Aussicht auf einen schadenfreien Verlauf
des zur Deckung beantragten Exportgeschäfts zu verstehen.
Antragsberechtigt sind deutsche Exporteure Kreditinstitute,
die den deutschen Export finanzieren.
Zu beachten ist: Es muss sich um Exporte in Märkte mit
erhöhten Risiken handeln, die oft nur mit Hilfe der
staatlichen Exportkreditversicherung realisiert werden
können. Ob und in welchem Umfang Deckungen übernommen
werden, richtet sich nach der kon-kreten Beschlusslage für
das jeweilige Besteller-Land. Die Abwicklung der Anträge auf
staatliche Exportkreditgarantien unterliegt der Federführung
der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG. Weitere
Informationen, Bedingungen und Antragsformulare sind online
über die Informationsseite AGA Report (www.agaportal.de)
abrufbar.
Innovationsförderung
In der Krise fehlen vielen Unternehmen die Mittel für
Forschung und Entwicklung. Um die Innovationsfähigkeit
deutscher Unternehmen zu erhalten, stellt die Regierung in
2009 und 2010 jeweils 450 Millionen Euro zusätzlich zur
Verfügung. Damit wird der Etat für die Forschungsförderung
mittelständischer Unternehmen mehr als verdoppelt. Vom
Zentralen Innovationsprogramm für den Mittelstand (ZIM)
können nun kleine und mittlere Unternehmen deutschlandweit
profitieren. Gefördert werden Kooperations-, Netzwerk- und
Einzelprojekte. Auch größere Unternehmen mit bis zu 1.000
Beschäftigten können eine Förderung beantragen.
Interessierte Unternehmen finden unter www.zim-bmwi.de
detaillierte Informationen zu den einzelnen Projektgruppen,
zu Fördersätzen und zum Antragsverfahren.
Beschäftigungssicherung
Rückwirkend zum 1. Februar 2009 gelten neue Regelungen zu
Kurzarbeit und Qualifizierung. Der Staat erstattet die
Hälfte aller Sozialversicherungsbeiträge, die auf Kurzarbeit
entfallen. Nehmen Mitarbeiter während der Kurzarbeit an
Weiterbildungsmaßnahmen teil, werden für diesen Zeitraum die
Beiträge sogar bis zu 100 Prozent übernommen.
Darüber hinaus wurde die Bedingung ausgesetzt, dass
mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem
Entgeltausfall betroffen sein muss. Um für einen oder
mehrere Beschäftigte Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht
ab sofort der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10
Prozent. Der Arbeitgeber hat bei der Antragstellung ein
Wahlrecht: Er kann vom Aussetzen des so genannten
Drittelerfordernisses Gebrauch machen. Alternativ kann er
wie bisher bei Erfüllung des Drittelerfordernisses auch an
weitere Arbeitnehmer
Kurzarbeitergeld zahlen, die von Entgeltausfällen von 10
Prozent und weniger betroffen sind. Aufgrund dieser Neuerung
kann nahezu jedes Unternehmen, unabhängig von der
Firmengröße, Anzahl der Beschäftigten oder
Branchenzugehörigkeit, von der Möglichkeit der Kurzarbeit
Gebrauch machen. Weiterführende Informationen zu den Themen
Kurzarbeit und Qualifizierung finden sich auf dem Portal des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.einsatz-fuer-arbeit.de).
Neue Abschreibungsmöglichkeiten
Zusätzlich hat die Regierung die Abschreibungsmöglichkeiten
deutlich erweitert. Dies hat zum Ziel, betriebliche
Investitionen zu fördern und gleichzeitig die Liquidität und
Eigenkapitalbildung von Unternehmen zu stärken. Firmen
können seit dem 1. Januar 2009 für bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eine degressive
Abschreibung (AfA) vornehmen. Dies kommt jedoch nur bei
Nettopreisen über 1.000 Euro in Betracht. Bis 150 Euro sind
die Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
verpflichtend.
Zwischen 150,01 und 1.000 Euro greifen die Regelungen des
Sammelpools. Die degressive AfA ist auf jährlich 25 Prozent
der Netto-Anschaffungs- oder Netto-Herstellungskosten
begrenzt und darf höchstens das Zweieinhalbfache der
linearen AfA betragen. Diese Abschreibungsmöglichkeit ist
auf zwei Jahre befristet. Für Mittelständler lohnen sich
dadurch Investitionen besonders in den Jahren 2009 und 2010.
Die Kosten können in den Anfangsjahren deutlich schneller
abgeschrieben werden und senken das Betriebsergebnis. So
gewinnen Unternehmen gerade bei größeren Anschaffungen in
den ersten Jahren zusätzliche Liquidität durch eine höhere
Steuerentlastung.
Zudem wurden die Möglichkeiten zur 20-prozentigen
Sonderabschreibung erweitert. Durch eine Erhöhung der
Schwellenwerte können jetzt auch kleinere und mittlere
Unternehmen die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen. Für
bilanzierende Unternehmen wurde die Obergrenze des
Betriebsvermögens auf 335.000 Euro angehoben. Für
Überschussrechner wie etwa Freiberufler wurde die
Gewinngrenze auf 200.000 Euro erhöht. Bei Betrieben der
Land- und Forstwirtschaft stieg der maßgebliche (Ersatz-)Wirtschaftswert
auf 175.000
Euro. Infolgedessen können weit mehr Mittelständler die
Sonderabschreibung zusätzlich zur degressiven oder linearen
Abschreibung nutzen. Die Sonderabschreibung kann sowohl im
Anschaffungs- oder Herstellungsjahr als auch über fünf Jahre
verteilt geltend gemacht werden. Auch diese Regelung gilt
nur für 2009 und 2010.
Der Investitionsabzugsbetrag darf 2009 ebenfalls unter
Inanspruchnahme der erhöhten Schwellenwerte für geplante
Anschaffungen in den Jahren 2010 bis 2012 gebildet werden.
Damit können Mittelständler künftige Investitionen mit bis
zu 40 Prozent der prognostizierten Anschaffungskosten als
Betriebsausgabe verbuchen. Obwohl die Anschaffung erst in
Zukunft erfolgt, spart sie sofort Steuern. Diese
Gestaltungsoption bietet sich für Unternehmen auch bei der
geplanten Anschaffung von gebrauchten Wirtschaftsgütern an.
In der Summe ist das Volumen auf maximal 200.000 Euro pro
Jahr begrenzt.
Auch Handwerkerleistungen sind ab 2009 besser absetzbar. Der
Steuerbonus bei Instandhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen wurde auf 20 Prozent von 6.000 Euro
verdoppelt. Dadurch können jetzt jährlich 1.200 Euro geltend
gemacht werden. Letztlich gilt noch für alle bis zum 30.
Juni 2009 neu zugelassenen Pkws eine einjährige
Kfz-Steuer-Befreiung. Für neue Fahrzeuge, die mindestens die
Euro-5-Norm erfüllen, verlängert sich die Befreiung bis zum
31. Dezember 2010.
Konjunkturhilfen gezielt nutzen
Der Staat offeriert eine Fülle von Konjunkturhilfen. Es
empfiehlt sich, frühzeitig zu klären, welche Maßnahmen
firmenindividuell sinnvoll sind. Wer systematisch vorgeht,
kann die Wirtschaftskraft des Unternehmens deutlich stärken.
Engpässe identifizieren: Die Folgen der Finanz- und
Wirtschaftskrise machen sich immer deutlicher bemerkbar.
Eine kritische Analyse und Planung zentraler Kennzahlen
trägt dazu bei, geschäftliche Engpässe vorauszusehen. Das
Management kann sich darauf einstellen und gezielt
gegensteuern.
Hilfsmaßnahmen prüfen: Inwieweit bestimmte
Konjunkturhilfen möglich sind, hängt von der Situation des
Unternehmens ab. Es ist ratsam, die Bedingungen und das
Antragsverfahren genau zu prüfen. Eine Vergleichsrechnung
verschafft Klarheit darüber, wie hoch der
betriebswirtschaftliche Nutzen tatsächlich ist.
Gesamtkonzept entwickeln: Viele Hilfen sind in der
Kombination mit eigenen Maßnahmen noch wirkungsvoller. Es
ist sinnvoll, alle Handlungsoptionen in ein
betriebswirtschaftliches Gesamtkonzept zu integrieren. Wer
auch rechtliche und steuerliche Auswirkungen im Blick hat,
kann stärker und vor allem dauerhaft profitieren.
Quelle: DHPG (www.dhpg.de)
Autor:
Norbert Nettekoven/DHPG
Über Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Norbert Nettekoven,
DHPG: Seit 1975 bei DHPG, ab 1982 Gesellschafter. Sprecher
der Gesamtleitung der Gruppe. Tätigkeitsschwerpunkte:
Betriebswirtschaftliche Beratung von gewerblichen
Unternehmen, insbesondere Strategieplanung, Controlling,
Finanzierung, Sanierung, Nachfolgeregelung.
Über DHPG:Die DHPG Dr. Harzem & Partner KG gehört zu den 15
größten Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Die DHPG ist
mit über 350 Mitarbeitern an sechs Standorten im Rheinland
vertreten (Bonn, Bergisch Gladbach, Bornheim, Euskirchen,
Gummersbach, Köln). Im Rahmen des NEXIA-Verbundes
unterstützt die DHPG ihre Mandanten deutschlandweit und über
Ländergrenzen hinweg. NEXIA International zählt mit über
23.000 Mitarbeitern in rund 100 Ländern und 620 Büros zu den
zehn größten Accounting Networks weltweit.
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