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Steuerkompromiss verstößt gegen die Verfassung

 

Berlin (ots) - Berlin. Die von Bundestag und Bundesrat am Freitag beschlossene Austrocknung von Steueroasen ist möglicherweise verfassungswidrig. Der Vermittlungsausschuss hatte am Mittwochabend beschlossen, dass künftig der Gewinn einer Tochterfirma dem Ertrag der Muttergesellschaft zugeschlagen wird, wenn die Gemeinde, in der die Tochter ansässig ist, gar keine Gewerbesteuer erhebt oder den Hebesatz von 200 Prozent unterschreitet. Diese Idee sei aber vorher weder im Bundestag noch im Bundesrat diskutiert worden, sagte Roland
Fabian, Steuerrechtsexperte in der Kanzlei Linklaters Oppenhoff & Rädler, dem Tagesspiegel (Samstagausgabe). Nach der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs dürfe der Vermittlungsausschuss aber im Gesetzgebungsverfahren keine völlig neuen Ideen entwickeln und so die
Funktion eines Nebengesetzgebers übernehmen. Eine vergleichbare
Rechtsfrage hat der Bundesfinanzhof bereits dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Kritik an dem Steuerkompromiss übte auch Rolf Peffekoven, ehemaliges Mitglied des Sachverständigenrates. Peffekoven erklärte gegenüber dem Tagesspiegel, bei der Steuereinigung gehe es im Kern um eine zusätzliche Staatsverschuldung zu Lasten der Kapitalgesellschaften. Diese müssten heute über Steuererhöhungen
einen zinslosen (Zwangs-)Kredit an den Staat geben, der ihnen von 2006 an in Raten verrechnet werde. Peffekoven sprach in diesem Zusammenhang von "kreativer Buchführung" des Staates und Budgetverschleierung.

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